Um Abmeldungen und Behördengänge für Sie erledigen zu können und um Sie so gut wie möglich zu entlasten, benötigen wir einige wichtige Unterlagen von Ihnen.
Bitte halten Sie für uns die nachfolgenden Dokumente bereit.
Sollten Ihnen diese nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne, die Papiere zu besorgen.
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Ärztliche Todesbescheinigung (wenn der Sterbefall Zuhause eingetreten ist)
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Personalausweis/Reisepass
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Krankenkassenkärtchen
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Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
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Renten-/Pensionsnummern (finden sich auf dem letzten Rentenbescheid oder Kontoauszug)
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Versicherungsunterlagen/-policen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung etc.)
- Ggf. Unterlagen von Vereinsmitgliedschaften (z.B. ADAC, Bestattungskassenvereine etc.)
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Graburkunde bei Wahlgräbern (falls vorhanden)
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Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
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Unterlagen für sonstige Abmeldungen (Rundfunkteilnehmernummer, Abonnements etc.)
Zudem benötigen wir folgende Personenstandsurkunden im Original:
- Bei Ledigen = Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten = Eheurkunde/Stammbuch
- Bei Geschiedenen = Eheurkunde/Stammbuch + rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten = Eheurkunde/Stammbuch + Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Aus- und Übersiedlern oder Vertriebenen nach dem Bundesvertriebenengesetz benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen im Original, sofern kein Familienstammbuch angelegt wurde:
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Registrierschein
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Vertriebenenausweis
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Originale Urkunden wie oben beschrieben mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
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Einbürgerungsurkunde
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Namenserklärung
Muster Totenfürsorgeverfügung zwecks alternativer Bestattungsformen
Am 27. September 2025 wurde das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz grundlegend geändert. Totenasche darf nun außerhalb eines Friedhofes verstreut, in einer Urne Zuhause aufbewahrt, zu Erinnerungsstücken verarbeitet oder in einem Fluss beisgesetzt werden. Auch die Erdbestattung eines in ein Leinentuch gewickeltem Leichnams ohne Sarg ist nun möglich. Für die Umsetzung all dieser neuen Bestattungsformen ist eine Totenfürsorgeverfügung nötig, die man zu Lebzeiten detailiert ausgefüllt und unterschrieben haben muss. Die Mustervorlage hierzu finden Sie hier im Download.
Muster_Totenfuersorgeverfuegung_17.03.20
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