Bei der Erdbestattung (auch Körperbestattung, Begräbnis, Beerdigung oder Inhumation genannt) wird der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof in einem Grab in der Erde beerdigt.
In seltenen Fällen wird der Sarg nicht in der Erde begraben, sondern in einer Gruft, einer Krypta oder einem Mausoleum aufgestellt und dort aufbewahrt.
Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsform und in einigen Religionen wie dem Judentum oder Islam sogar vorgeschrieben.
Nach der Trauerfeier/dem Trauergottesdienst wird der Sarg von der Trauerhalle oder Kirche durch Sargträger zum Grab begleitet und mit Seilen oder einem mechanischem Versenkapparat in das Grab eingesenkt.
Am offenen Grab können sich dann die Angehörigen und Trauergäste vom Verstorbenen verabschieden,
in dem sie zum Beispiel dort in kurzer Stille verweilen, sich bekreuzigen, sich vor dem/der Verstorbenen verneigen, eine Blume oder eine Hand voll Blütenblätter ins Grab werfen und/oder etwas Erde auf den Sarg streuen.
Die Möglichkeiten der Abschiedsriten sind vielfältig.
Nach der Beisetzung wird das Grab mit Erde verfüllt und der Blumenschmuck der Trauerfeier auf dem Grabhügel drapiert.
Ein Holzkreuz oder eine Holztafel mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen kann übergangsweise am Kopfende des Grabes aufgestellt werden, bis das endgültige Grabmal aufgestellt wird.
Ein Reihengrab ist eine einzelne Grabstätte für nur einen Sarg, die der Reihe nach im Todesfall auf einem Friedhof vergeben wird und eine Ruhezeit von durchschnittlich 20-30 Jahren hat. Die Ruhefrist ist nicht verlängerbar. Auf manchen Friedhöfen kann zusätzlich eine Urne in dem Grab beigesetzt werden, wenn die Mindestruhezeit von 15 Jahren für die Urne gewährleistet werden kann. Wird in dem Reihengrab eine weitere Urne beigesetzt, wandelt man das Erdreihengrab in eine sogenannte „gemischte Grabstätte“ um.
Ein Reihengrab wird mit einem Grabmal, einer Einfassung und ggf. Grabplatten versehen.
Es muss gärtnerisch angelegt und von den Angehörigen bzw. einem Friedhofsgärtner gepflegt werden.
Ein Wahlgrab ist durchschnittlich für zwei Särge nebeneinander und/oder übereinander angelegt (Doppelgrab), worin meist Ehepartner bestattet werden. Bei solchen Gräbern kann man sich auf manchen Friedhöfen die Lage der Grabstätte aussuchen, daher die Bezeichnung „Wahlgrab“.
Bei einer Grabstätte, in der mehr Familienangehörige bestattet werden als ein Ehepaar, spricht man von einem Familiengrab.
Eine Familiengrabstätte kann mehrere Grabstellen nebeneinander und ggf. übereinander haben (Tiefenbelegung). Auf vielen Friedhöfen können in einem zweistelligen Doppelgrab zudem zwei bis vier Urnen beigesetzt werden. So kann ein Doppelgrab zum Familiengrab erweitert werden.
Die Ruhefrist eines Familiengrabes ist verlängerbar. So ruhen oftmals mehrere Generationen einer Familie in einer Ruhestätte (früher „Erbbegräbnis“ genannt). Ein Wahlgrab kann auch wie ein Reihengrab nur einstellig sein, jedoch eben mit verlängerbarer Ruhefrist und oftmals mit Wahlmöglichkeit der Lage auf dem Friedhof. Wahlgräber müssen wie Reihengräber mit einem Grabstein, Einfassung und ggf. Grabplatten versehen werden. Die Angehörigen müssen das Wahlgrab gärtnerisch anlegen und pflegen bzw. von einer Friedhofsgärtnerei pflegen lassen.
Auf vielen Friedhöfen werden keine Wahlgräber mehr angeboten, weil sich die Lebensumstände der Familien in der heutigen Zeit verändert haben und viele Angehörige ein Grab über Jahrzehnte nicht mehr pflegen wollen oder können.
Ein Rasen- oder Wiesengrab ist ein Reihengrab oder Wahlgrab, das nicht mit einer Einfassung und einer Bepflanzung versehen wird, sondern nach dem Abräumen des Grabhügels mit Rasen eingesät bzw. mit Rollrasen abgedeckt wird. Rasengräber werden, je nach dem, was die Friedhofsordnung vorgibt, mit einer im Boden bündig verlegten Steintafel mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen gekennzeichnet, oder mit einem Grabmal am Kopfende des Grabes. Ein Wiesen– oder Rasengrab wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt und ist somit für die Angehörigen pflegefrei.
Ein Grabkammersystem ist ein Wahl- oder Reihengrab, in dem die Särge nicht im bloßen Erdreich begraben werden, sondern in einer Betonkammer, die mit einem Kiesbett sowie Lüftungs- und Drainagesystem versehen ist, welche die Verwesung des Körpers und des Sarges beschleunigen soll.
Die Kammer ist mit einer Schicht Erde bedeckt und wird oberirdisch wie ein Reihen-/Wahlgrab oder Rasengrab gestaltet. Diese Grabkammersysteme gibt es vor allem auf Friedhöfen mit schlechten Bodenverhältnissen, bei denen die Toten nicht richtig vergehen können. Die Ruhezeit in einer Grabkammer ist meist etwas kürzer als die eines Erdreihen-/Wahlgrabes.
Gräber mit Grabkammersystem findet man in unserer Region beispielsweise in Elkenroth, Steinebach/Sieg, Nauroth, Betzdorf und Altenkirchen.
Eine Gruft ist ein ausgemauerter Raum in der Erde, in der Särge und Urnen meist einer Familie aufgestellt werden. Die Särge und Urnen stehen entweder auf Sockeln oder werden in Wandfächern eingemauert bzw. die Fächer werden mit Steinplatten verschlossen. Manchmal stehen die Särge auch in Sarkophagen aus Stein oder Metall. Die rechteckige Öffnung, durch die die Särge in das Grabgewölbe abgelassen werden, ist meist mit einer Steinplatte versehen, die oberirdisch sichtbar ist oder manchmal auch unter einem Blumenbeet eingegraben liegt. Eine Gruft unter einer Kirche oder Kapelle nennt man Krypta; eine Gruft mit überirdischem Gebäude oder ein überirdischer Raum, in denen die Särge und Urnen aufgestellt werden, nennt man Mausoleum. Gruften und Mausoleen sind meist mit prunkvollen Grabmälern, Statuen, Säulen und Verzierungen versehen und bestehen oftmals mehrere Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte. Somit sind diese Grabstätten sehr teuer und daher in früheren Zeiten vor allem repräsentativ für den Wohlstand einer Familie. Die Särge und Urnen in einer Gruft vergehen erheblich langsamer oder werden gar konserviert, was der Glaubensvorstellung der leiblichen Erhaltung der Toten bis zur ihrer Auferstehung Folge leistet. In der heutigen Zeit werden kaum noch neue Gruften und Mausoleen angelegt, außer bei den Sinti und Roma, bei denen dies bis heute zu ihrer Bestattungskultur gehört.