Wenn der Arzt/die Ärztin, welche/r die sogenannte Leichenschau durchführt, die genaue Todesursache nach äußerlicher Untersuchung des Leichnams nicht feststellen kann bzw. der/die Verstorbene durch einen Unfall, Suizid oder äußerer Gewalteinwirkung ums Leben gekommen ist oder gar der Verdacht auf Einfluss durch einen Dritten besteht, ist dieser verpflichtet, die Kriminalpolizei zur Klärung der Todesursache hinzu zu ziehen. Diese nimmt dann Ermittlungen auf, was einige Tage oder im schlimmsten Fall sogar Wochen dauern kann.
Die zuständige Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ggf. eine Obduktion stattfinden soll.
Darauf haben die Angehörigen leider keinen Einfluss und können dem nicht widersprechen!
Solange die kriminalpolizeiliche Untersuchung der Todesumstände laufen, gilt der Leichnam als „sichergestellt“ (umgangssprachlich „beschlagnahmt“), d.h. er wird von einem Vertragsbestatter
der Kriminalpolizei, den die Angehörigen leider nicht auswählen dürfen, am Sterbeort geborgen und zu einer festgelegten Kühlanlage oder Gerichtsmedizin überführt.
Bis zur Freigabe zur Bestattung durch die Staatsanwaltschaft muss der Leichnam an diesem Ort verbleiben und darf von den Angehörigen nicht besucht werden.
Auf dieses staatlich festgeschriebene Prozedere haben die Angehörigen leider keinen Einfluss.
Liegt die Freigabe seitens der Staatsanwaltschaft vor, können die Angehörigen jedoch ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der eigentlichen Bestattung beauftragen.
Dieses kann den/die Verstorbenen dann vom kriminalpolizeilichen Aufbewahrungsort in dessen eigene Räumlichkeiten überführen und dann zum Beispiel für eine Abschiednahme am offenen Sarg versorgen.
Dies kann gerade bei einem plötzlichen oder gar tragischen Tod hilfreich bei der Trauerbewältigung sein. Durch unsere thanatopraktische Ausbildung sind wir in der Lage, eine würdevolle Begegnung am offenen Sarg zu ermöglichen, auch wenn der/die Verstorbene durch die Todesumstände und/oder die Obduktion gezeichnet ist.
Wenn Sie in solch einem Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne jederzeit an, wir kümmern uns vertrauensvoll um alle nötigen Angelegenheiten der Bestattung, sobald die staatsanwaltliche Freigabe vorliegt.
Ein Beratungsgespräch mit uns kann bereits vor der Freigabe erfolgen.