Rentenanmeldung

Selbstverständlich schreiben wir im Todesfall die zuständige Rentenversicherung an und melden für Sie die Rente ab.

Wir beraten Sie gerne über den Antrag auf die dreimonatige Fortzahlung der Rente des verstorbenen Ehepartners (Witwenrentenvorschuss, auch "Sterbevierteljahr" oder "Drei-Monats-Rente" genannt) und der Ummeldung der Rente der Witwe/des Witwers

 

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum  Download:

 

www.deutsche-rentenversicherung.de

 

 

Halbwaisen- und Waisenrente

Kinder und Jugendliche, die im Todesfall den Vater und/oder die Mutter verlieren, erhalten eine sogenannte Waisenrente, die je nach dem bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Die Halbwaisenrente ist eine Leistung bei Verlust eines Elternteils, während die Waisenrente beim Tod beider Elternteile beansprucht werden kann.

Auch hier ist die Voraussetzung, dass der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.