Rentenabmeldung / Hinterbliebenrente

Selbstverständlich schreiben wir im Todesfall die zuständige Rentenversicherung an und melden für Sie die Rente ab.

Wir beraten Sie gerne über den Antrag auf die dreimonatige Fortzahlung der Rente des verstorbenen Ehepartners (Witwenrentenvorschuss, auch "Sterbevierteljahr" oder "Drei-Monats-Rente" genannt) und der Ummeldung der Rente der Witwe/des Witwers.

 

Die Hinterbliebenrente für Verwitwete muss jedoch von den Angehörigen selbst beantragt werden.

Dies geht mittlerweile meist auch telefonisch oder online.

 

Die Zuständige Rentenberatungsstelle (früher "LVA" genannt) für unsere Region ist:

 

Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

 

Breite Straße 12
56626 Andernach

 

Tel: 02632 920-333

 

Fax: 02632 920-338

 

Mail: aub-stelle-andernach@drv-rlp.de

 

 

Informationen, Kontaktdaten und Download-Formulare finden Sie unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten_an_hinterbliebene.html#docb911d421-5275-4f5f-b7ea-ddee3f70919abodyText6

 

 

Halbwaisen- und Waisenrente

Kinder und Jugendliche, die im Todesfall den Vater und/oder die Mutter verlieren, erhalten eine sogenannte Waisenrente, die je nach dem bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Die Halbwaisenrente ist eine Leistung bei Verlust eines Elternteils, während die Waisenrente beim Tod beider Elternteile beansprucht werden kann.

Auch hier ist die Voraussetzung, dass der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.